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Das Standesamt

Das Standesamt ist eine Behörde innerhalb des Rathauses bzw. der Stadtverwaltung bei der u.a. Geburten, Eheschließungen, Scheidungen und Todesfälle registriert und beurkundet werden. Gesetzliche Grundlage dafür ist das Personenstandsgesetz, das in den 1870er Jahren in Deutschland eingeführt worden ist. Seither gibt es die Standesämter.
In diesem Blogbeitrag erzählt dir Florian, was es mit dem Standesamt auf sich hat und welche Unterlagen du dort anfragen kannst.
Beim Standesamt handelt es sich um ein Amt innerhalb der Stadtverwaltung. Wenn du dort Unterlagen anforderst, erhältst du in der Regel beglaubigte Dokumente und es werden entsprechende Gebühren fällig. Erkundige dich am besten gleich mit deiner Anfrage, welche Gebühren fällig werden, damit du keine Überraschung erlebst.

Personenstandsbücher & Personenstandsregister

Was sind Personenstandsbücher & Personenstandsregister?

Personenstandsbücher sind im Standesamt geführte amtliche Register, in denen wichtige Ereignisse wie Geburten, Heiraten und Todesfälle festgehalten wurden. Dazu zählen Geburten-, Ehe- und Sterberegister. Ab 2009 wurden die Personenstandsbücher durch die elektronischen Personenstandsregister abgelöst.
Da in den Personenstandsbüchern bzw. Personenstandsregistern die Ereignisse Geburt, Eheschließung und Sterbefälle nebst den beteiligten Personen festgehalten werden, sind das für uns hervorragende Quellen, um die nächsten Generationen zu erforschen.

Aufbewahrungsfristen & Fortführung

Bei den Fortführungsfristen handelt es sich um die Zeit, in der die Register im zuständigen Standesamt weitergeführt werden, also bei Bedarf Änderungen oder Ergänzungen am jeweiligen Eintrag vorgenommen werden:
Eheregister: 80 Jahre
Geburtenregister: 110 Jahre
Sterberegister: 30 Jahre
Nach Ablauf der Fortführungsfrist werden die Register dem zuständigen Archiv zur Archivierung angeboten. Mit der Übernahme der Register ändert sich auch der rechtliche Zugang: Während im Standesamt nur ein eingeschränkter Zugang oder Auskunftserteilung möglich war, gelten ab der Übernahme ins Archiv die jeweiligen Archivgesetze, wodurch der Zugang leichter wird.

Begrifflichkeiten

Unterschied Register und Urkunden

Oft wird gesagt: Hol dir die Urkunde aus dem Standesamt. Aber, wollen wir überhaupt eine Urkunde haben, oder wollen wir nicht viel eher alle Informationen, die im Registereintrag enthalten sind?
Bei einer Urkunde wird das Ereignis beurkundet, meist werden sie in einem festgelegten Format erstellt. Sie sind ein rechtliches Dokument, welches das Ereignisse wie die Geburt beurkunden und für weitere rechtliche Angelegenheiten wie der Beantragung von Ausweisdokumenten verwendet werden können.
Für uns als Ahnenforscher ist hingegen meist der originale Eintrag ins Personenstandsregister bzw. die Personenstandsbücher interessant, weswegen wir besser nach einer Kopie des Originaleintrags mit allen Randvermerken fragen sollten.

Sammelakten

Neben den Registern werden im Standesamt auch sogenannte Sammelakten geführt, welche zusätzliche Unterlagen zu einem bestimmten Personenstandsfall enthalten. Während der Registereintrag selbst lediglich die grundlegenden Informationen enthält, wie etwa Name, Geburtsdatum oder Sterbedatum, beinhalten Sammelakten weiterführende Dokumente, die zur Erstellung des Registereintrags benötigt oder mit ihm verbunden sind, beispielsweise Geburtsurkunden der Eltern, Ehescheidungsurteile oder Schriftverkehr oder Anträge, die für die Eintragung im Personenstandsregister relevant sind. Die Sammelakten dienen dazu, den Registereintrag zu ergänzen und zu stützen. Allerdings müssen sie nach Ablauf der Fortführungsfristen nicht aufbewahrt werden und werden oft vernichtet.

Randvermerke

Randvermerke sind zusätzliche Vermerke, die am Rand eines Personenstandseintrags in den Personenstandsregistern eingetragen wurden. Sie ergänzen oder aktualisieren die ursprünglichen Angaben eines Registereintrags und dokumentieren wichtige nachträgliche Änderungen oder Ereignisse im Leben der betreffenden Person. Randvermerke können unter anderem Folgendes beinhalten: Namensänderungen (z. B. nach einer Eheschließung oder Adoption), Eheschließung und Scheidung, Auflösung einer Ehe oder Wiederheirat, Todesfälle (bei Geburts- oder Heiratsurkunden). Es lohnt sich also, immer eine Kopie des Originaleintrags samt aller Randvermerke anzufragen. Wobei wir auch wieder beim Unterschied zwischen Urkunde und Registereintrag sind.